Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsannahmen, Lieferungen und sämtliche sonstigen Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2. Angebot und Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an en Kunden erklärt werden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung. Bei Abzahlungsgeschäften wird der Besteller darauf hingewiesen, dass seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung erst wirksam wird, wenn er sie nicht binnen einer Woche schriftlich widerruft. Wurde jedoch kein Ratenkauf vereinbart, ist der Auftrag grundsätzlich unwiderruflich. Nimmt der Besteller die Ware nach Fertigstellung nicht ab, so ist er zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Erfolgt mit unserem schriftlichen Einverständnis vor Fertigstellung ein Rücktritt von dem Vertrag, so sind 25% der Kaufsumme als Entschädigung zu zahlen. Ein Nachweis ersparter Aufwendungen aufgrund größeren Verlusts bleibt dem Besteller erhalten. Sonderbestellungen sind unwiderruflich. Die danach gelieferten Waren können nicht umgetauscht und nicht zurückgegeben werden. Berechtigte Mängelrügen geben ausschließlich einen Nachbesserungsanspruch.
3. Preise
Die Preise sind bindend und verstehen sich ab unserem Lager oder ab Werk nach unserer Wahl zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
II. Lieferbedingungen
1. Lieferfristen
Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich.
2. Mängelrüge
Die Ware muss sofort nach ihrem Empfang auf Mängelfreiheit untersucht werden. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vier Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Mängelanzeige innerhalb dieser Frist bei uns eingeht. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Mangelfeststellung trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware. Die Beanstandung ist auf dem Lieferschein zu vermerken und von unserem Mitarbeiter gegenzuzeichnen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Erhalt der Ware schriftlich zu rügen, andernfalls verliert der Besteller seine Gewährleistungsansprüche bezüglich der Mängel. Ware, die der Besteller verarbeiten will, hat er zuvor auf ihre Eignung und Verwendungsfähigkeit hin zu untersuchen. Insoweit sind wir von jeder Haftungsverpflichtung entbunden. Bei Tiefkühlkost beschränkt sich die Reklamationsfrist auf 24 Stunden und ist dann auch telefonisch, per Telefax, per Telex oder per E-Mail möglich.
3. Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verbraucher haben zur Nacherfüllung die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung aber verweigern, wenn der Kostenaufwand dazu unverhältnismäßig ist und die andere Nacherfüllungsart ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kund nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, wir haben arglistig gehandelt. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Gegenüber Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Herstellergarantien bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich bei berechtigten Mängelrügen nach unserer Wahl entweder auf Nachbesserung oder auf Lieferung mangelfreier Ware. Ist die Nachbesserung von unserer Seite trotz zweimaligem Versuchs nicht möglich, kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Bei wunschgemäßer Versendung der Ware mit Paketdiensten geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller oder Käufer über.
4. Bezug von Verpackungsmitteln
Soweit der Besteller bei uns Verpackungsmittel ohne grünen Punkt? Bezieht, bestätigt uns der Besteller bzw. Kunde mit Annahme der Ware, dass er Selbstentsorger im Sinne der Verpackungsverordnung ist.
III. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten oder eingebauten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Schecks oder Wechsel, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch im Falle der Weiterveräußerung, des Einbaus oder der Verarbeitung bestehen und überträgt sich auf die gefertigte neue Sache anteilig im Wert unserer Lieferung oder Leistung. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt uns der Besteller die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns erbrachten Leistung. In allen Fällen der Be- und Verarbeitung gilt der Besteller uns gegenüber als unentgeltlicher Verwahrer. Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungsfrist
Unsere Rechnungen sind im Falle nach Zugang unserer Schlussrechnung sofort fällig. Teilzahlungen oder ähnliche Zahlungsweisen bedürfen bereits bei Auftragserteilung unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Zahlungsmittel
Zahlungen sind entweder in bar oder auf die von uns angelegten Konten zu leisten.
3. Verzug
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Unternehmer haben die Geldschuld während es Verzugs in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
V. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch verbindlich bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. In diesem Fall ist er den gesetzlichen Vorschriften nach Möglichkeit anzupassen und sind die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. VI. Gerichtsstand Für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung wird die Zuständigkeit des Amts bzw. Landgerichts Verden vereinbart, soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer i. S. d. §§ 1ff HGB oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sachvermögen handelt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.